AGB Joe's Exklusiv Fitness
Die Mitgliedschaft ist unter folgenden Bedingungen von beiden Seiten kündbar.1.1 Schriftform der Kündigung. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per E-Mail an info@joes-fitness.de zu senden. Die Kündigung muss bis zum 14. eines jeden Monats erfolgen.
Diese Verträge sind nach Ablauf monatlich zum 14. eines Monats kündbar. Bei Kündigungen, die nach dem 14. eingereicht werden, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.
Monatlich kündbare Verträge müssen bis zum 14. eines Monats gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert sich die Laufzeit um einen weiteren Monat.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft muss der Mitgliedsausweis abgegeben werden.
Ein Mitgliedsvertrag kommt zustande, sobald das Mitglied seine persönlichen Daten sowie Kontodatenonline über ein entsprechendes Anmeldeformular übermittelt oder vor Ort im Studio eigenständig angibt, selbst wenn keine eigenhändige Unterschrift geleistet wurde. Die Übermittlung der Daten gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung und als ausdrückliche Zustimmung zum Abschluss des Mitgliedsvertrages.
Das Mitglied erhält auf Wunsch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vertragsabschlusses sowie eine Kopie dieser AGB.
Der Beitrag ist am ersten eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Befindet sich das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Rückstand, ist das Studio berechtigt, seine Leistungen einzustellen und ein Inkassobüro einzuschalten. Für jede Rückbuchung ist das Studio berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro sowie die Gebühr der Rückbuchung zu berechnen.
Vorübergehende Sportuntauglichkeit (z. B. durch Erkrankung) bis zu einem Monat entbindet nicht von den Verpflichtungen aus dieser Mitgliedschaft. Bei voraussichtlich längerer Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die voraussichtliche Erkrankungsdauer ergibt. Die Beiträge werden weiterhin abgebucht, die Laufzeit verlängert sich jedoch um die entsprechenden Monate kostenfrei (vergleichbar mit dem „gelben Zettel“ beim Arbeitgeber).
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung zu den festgelegten Öffnungszeiten zu nutzen. Die Festlegung der Öffnungszeiten und Anzahl der Öffnungstage obliegt Joe's Fitnesscenter.
Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Studiobetrieb durch Videoüberwachung aufgezeichnet wird. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit der Mitglieder, der Mitarbeiter sowie des Eigentums. Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und nur im Falle von sicherheitsrelevanten Vorfällen ausgewertet.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, Hanteln, Gewichte und sonstige Trainingsgeräte nach jeder Nutzung ordnungsgemäß an die vorgesehenen Ablageflächen zurückzulegen. Bei wiederholter Missachtung dieser Pflicht ist Joe's Fitnesscenter berechtigt, eine Aufräumgebühr in Höhe von 50 Euro pro Vorfall zu erheben. Die Gebühr dient der Deckung des zusätzlichen Personal- und Reinigungsaufwands.
Joe's Fitnesscenter bleibt an folgenden gesetzlichen Feiertagen von der Präsenzzeit befreit.
Eine neue Bankverbindung sowie eine neue Anschrift sind Joe's Fitnesscenter unverzüglich mitzuteilen.
Mitglieder, die minderjährige Kinder in das Studio mitbringen, unterliegen der Aufsichtspflicht. Das Mitbringen von Kindern ist nur mit Zustimmung des Personals erlaubt.
Das unangemeldete Mitbringen von Besuchern außerhalb der Trainingsbetreuungszeiten ist untersagt. Werden Besucher außerhalb dieser Zeiten mitgebracht, muss der Trainer oder die Studioleitung informiert werden. Bei Unterlassung ist Joe's Fitnesscenter berechtigt, dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Trainingsabwesenheit entbindet das Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht.
Die Benutzung der Einrichtung von Joe's Fitnesscenter erfolgt auf eigene Gefahr.
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Wird es Joe's Fitnesscenter aufgrund von höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Jegliche BtMG-relevanten Substanzen sind verboten und führen automatisch zum Ausschluss.
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei mehrmaligem Verstoß (mehr als 2-mal) gegen die Hausordnung wird ein Hausverbot erteilt. In diesem Fall werden die ausstehenden Monatsbeiträge bis zum regulären Ablauf der Vertragslaufzeit mit sofortiger Wirkung fällig.
Diese AGB sind für alle Verträge ab dem 17.10.2025 uneingeschränkt gültig. Jedes Mitglied hat das Recht, diese AGB ausgehändigt zu bekommen.